Titel und Ränge

Seit Beginn des 13. Jahrhunderts waren nach dem Großmeister die höchsten Würden (in der folgenden Rangordnung):

Der Großkommendator:
war der, der Führer der Zunge der Provence war. Er verwaltet alle Ordensgüter und ist das oberste Finanzorgan des Ordens. Zudem vertrat er den Grossmeister bei Abwesenheit oder Krankheit.

Der Marschall:
war der Führer der Zunge der Auvergne. Er war zuständig für die Ausrüstung von Heer und Flotte.
Im unterstehen alle Ritter und Servienti d`Armi (nicht ritterliche Mitglieder des Ordens, die aber dennoch Waffen führen und mitkämpfen), die nicht dem Großmeister oder einem anderen dieser hohen Würden zugeteilt sind. Führt im Kriegsfall den Oberbefehl auf dem Schlachtfeld, sofern der Großmeister nicht selber anwesend ist. Dem Marschall unterstellt sind die Kastellane der Ordensfestungen und der Turcopolier, der Befehlshaber der leichten Reiterei und der Bogenschützen.

Der Hospitaler:
war als Führer der Zunge von Frankreich mit der Pflege der Kranken und Armenfürsorge vetraut. Er war verantwortlich für das Spital und Sanitätswesen und hat die Aufsicht über das Ordenshospital und bekommt aus dem Nachlass der Ritter das Bettzeug zugewiesen.

Der Admiral:
war der Führer der Zunge von Italien. Er war Oberbefehlshaber der Seeflotte. Dieses Amt wurde erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts geschaffen.

Der Drapier:
war der Führer der Zunge von Aragon. Verwaltet die Kleiderkammer und nimmt die Kleider und Rüstungen der toten Ordensbrüder wieder an sich.

Der Turcopolier:
war der Führer der Zunge von England. Er befehligte die Hilfstruppen des Ordens. Dieses Amt bestand erst ab 1304. 

Der Tresorier generale:
war der Führer der Deutschen Zunge. Steht unter dem Großkomtur, verwaltet die eingehenden Gelder und führt Buch über Ein- und Ausgaben. Er hatte ebenso die Oberaufsicht über alle Lebensmittel und Warenlager.

Der Prior der Kirche:
Ist Priester, dem die Ordensgeistlichkeit untersteht.

Der Grosskanzler:
war der Führer der Zunge von Kastilien. Er war Vorsteher der Kanzlei des Grossmeisters. Dieses Amt gab es erst ab 1461. Unter diesen hohen Würden tun die Ritter Dienst, denen die nichtritterlichen Mitglieder des Ordens zugeteilt sind.

Quelle: Kontakt mit Herrn Dr. Urs Buhlmann, Kommunikations-Delegierter der Deutschen Assoziation des
Malteserordens
Buch: Das Wesen des Malteserordens und die Person des Christian von Osterhausen
Buch: Geschichte der Ritterorden

Die Welt der Titel und Ränge, auch noch in heutiger Zeit.
In heutiger Zeit wird man zur Mitgliedschaft im Malteserorden aufgefordert, was durch Freunde oder Bekannte aus dem Orden geschehen kann. Zwei Personen aus dem Malteserorden bürgen später als Paten bei der Aufnahme des neuen Mitgliedes.

Es gibt im Malteserorden drei Stände:
Zum ersten Stand gehören die Ordensleute die Profess in Malteserorden abgelegt haben, so wie auch ein Mönch oder eine Nonne. Für diese gelten die drei Gelübde von Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam. Es sind Männer, die entweder als Laien Professritter sind oder als Priester Professkapläne. Diese Personen erkennt man am "Fra" das ihren Namen vorangestellt wird. Aus diesen Reihen werden der Großmeister und der Großkomtur, sein Stellvertreter, gewählt.

Der zweite Stand umfasst Obödienzritter als auch Obödienzdamen, diesem Stand gehören auch Verheiratete an. Diese Personen verwirklichen eines der drei Gelübde, nämlich den Gehorsam in Form eines Versprechens, von dem sie aus besonderem Anlaß wieder zurücktreten können. Ist man mit in der Ordensregierung und hat keine Profess abgelegt, so muß man zumindest diesem Stand angehören. In Deutschland sind die Obödienzmitglieder des Ordens im "Subpriorat des Hl. Michael" zusammengefasst.

Der dritte Stand besteht ebenfalls aus Männern und Frauen, darunter befinden sich auch Priester, wodurch dieser dritte Stand die Mehrheit der Ordensmitglieder bildet. Durch die Ordensaufnahme ist man aber gehalten, in außergewöhnliche Weise den Pflichten eines katholischen Christen nachzukommern.
Dieser dritte Stand teilt sich wiederum in Ehrenritter und Devotionsritter und -damen ( mit Adelsprobe ) sowie in Magistralritter und -damen ( ohne Adelsprobe ).
Wechseln diese Mitglieder, aus eigener Entscheidung, in den zweiten Stand, fügen sie ihrem Rang "in Obödienz" hinzu. Priester werden als Magistralkapläne oder als Ehren- und Konventuralkapläne aufgenommen. Ebenfalls haben sich aus den Bediensteten des Ordens, historisch, die Donaten entwickelt.

Als außergewöhnliche Ehrung gibt es noch die Verleihung des Rangs "Bailli", was Ursprünglich ein Titel aus der
Kreuzzugszeit war.

Quelle:
Aus " Malteser Magazin Nr.5" 2006, von Dr. Urs Buhlmann

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